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Gastbeitrag: 25. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Dresden Plauen im Oktober 2021

Gastbeitrag von Plauener Stadtbezirksbeirat Thomas Lehmann zur 25. Sitzung des Stadtbezirksbeirates im Oktober 2021

Am 05. Oktober 2021 fand die 25. Sitzung des Stadtbezirksbeirates Dresden Plauen statt. Wie bereits in der vergangenen Sitzung hat sich das Gremium des Stadtbezirksbeirates in der Aula der 55. Oberschule getroffen.

Der Tagesordnungspunkt 2.1. befasst sich mit der Brandschutzbedarfsplan der Landeshauptstadt Dresden 2021. Die Vorstellung des sehr umfangreichen Planes erfolgte durch Herrn Dr. Katzsch von Brand- und Katastrophenschutzamt. Ziel des Bedarfsplanes ist es, die aktuelle Erfassung und Aufstellung von Ausrüstung und Personal durchführen und die Entwicklung von erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben und umzusetzen. Die letztmalige Aktualisierung erfolgte im Jahr 2014. Im Stadtgebiet gibt es 5 Berufsfeuerwehren mit ca. 470 Mitarbeitern die von einer Vielzahl weiterer Freiwilligen Feuerwehren über das gesamte Stadtgebiet unterstützt werden. Die Einsätze im letzten Jahr beliefen sich auf ca. 7.500 wobei die Anzahl der Einsätze in den letzten Jahren konstant waren. Im Schnitt waren die Löschfahrzeuge im letzten Jahr in 7.35 Minuten am Einsatzort. Interessant auch die Tatsache, dass Spezialaufgaben, wie zum Beispiel Höhenrettung, auf die einzelnen Standorte im Stadtgebiet verteilt sind. So hat jede Feuerwache quasi noch ein Spezialgebiet abzudecken. Folgende Maßnahmen sind im neuen Bedarfsentwicklungsplan enthalten: Neubau einer Leitstelle und Rettungsdienstzentrum an der Strehlener Straße, punktuelle Beschaffung von Sondertechnik, Ersatzbeschaffung von Neufahrzeugen. Ziel ist es, die bestehende Infrastruktur zu erhalten. Es ist kein Personalaufwuchs und auch kein neuer Standort einer Feuerwache geplant. Wichtig in diesem Zusammenhang ist noch einmal herauszustellen, dass die ehrenamtliche Arbeit ein wesentlicher Baustein im Brandschutzbedarfsplan darstellt und insbesondere die Dresdner Radgebiete auf die hervorragende Arbeit, die ehrenamtlich in den Wehren geleistet wird, angewiesen sind.

Die Vorlage wurde einstimmig mit 17 Ja-Stimmen bestätigt.

Der Tagesordnungspunkt 2.2. befasst sich mit der Fachförderrichtlinien der Landeshauptstadt Dresen über die Gewährung von Zuwendungen zur Pflege und Erhaltung von Kulturdenkmalen. Die Überarbeitung war notwendig geworden, um die kommunale Richtlinie an die Landesgesetzgebung anzupassen. Im Zuge dessen wurde die maximale Zuwendung auf 5.000 Euro beschränkt, der Fördersatz auf 50% reduziert. Zudem ist es nun nicht mehr möglich, ein Vorhaben von Land und Kommune gleichzeitig zu fördern.

Nach kurzer Diskussion um Detailfragen wie zum Beispiel die Ensemblepflege, wurde die Vorlage mit großer Mehrheit von 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Der nächste Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Interfraktionellen Antrag Sicher zur Schule mit dem Fahrrad oder zu Fuß und zielt primär auf die Gefährlichkeit sogenannter Elterntaxis ab. Insbesondere im Bereich der Universitätsschule, welche Ich in der Diskussion als möglichen Erprobungsstandort vorgeschlagen habe, haben wir das Problem, dass sich zu Stoßzeiten dramatische Szenen im Wohngebiet abspielen.

Der Antrag wurde um die beiden Schulen 49. Grundschule sowie Universitätsschule als beispielhafte Schulen ergänzt, bei denen die Maßnahmen der Vorlage erprobt werden sollen. Die so geänderte Vorlage wurde mit 14 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Der letzte Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Interfraktionellen Antrag über die Einrichtung eines Nachtbürgermeisters. Insbesondere in der Neustadt und in der Altstadt besteht ein Konfliktpotential zwischen Anwohnen und Feiernden, Besucher von Restaurant oder anderen Aktivitäten, die Lärm und Schmutz verursachen. Im Stadtgebiet Plauen können das z.B. auch Aktivitäten auf dem Campus der TU Dresden sein.

Wir als Vertreter der CDU unterstützen das Vorhaben im Grunde nach. Allerdings enthält der Antrag zu viele unklare Details, was z.B. genau im Verantwortungsbereich der neu zu schaffenden Stelle innerhalb der Verwaltung liegt. Benötigt es wirklich eine neu Verwaltungsstelle und wo wird diese angegliedert, damit möglichst wenig Reibungsverluste innerhalb der Verwaltung auftreten. Der Antrag wurde mit 11 Ja-Stimmen, bei 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Die Vertreter der CDU haben sich hierbei enthalten.

Die SPD nutzt das Vorschlagsrecht des Gremiums und reicht den Antrag über die Einrichtung von Fußgängerüberwegen ein. Insgesamt waren 8 Standorte benannt, wobei 1 Standort bereits umgesetzt, 2 weitere sich in der momentanen Planung befinden. Die Vertreter DER GRÜNEN fügten dem Antrag gefühlte 20 weitere, zum Teil sehr abenteuerliche, Standorte zu.

Letztendlich wurde über jeden Vorschlag einzeln abgestimmt in deren Konsequenz jedoch alle Maßnahmen die erforderliche Mehrheit (aus dem Linken und Grünen Lager) bekommen haben. Die Vertreter der CDU konnten dabei nur wenigen Maßnahmen ihre Zustimmung geben. Generell sollten Zebrastreifen dort zielgerichtet eingesetzt werden, wo eine sichere Querung, sei es Aufgrund der Verkehrslage nicht möglich ist, die Querungsstelle nicht gut einsehbar ist oder aufgrund der kritischen Infrastruktur (Zugang zu Krankenhäusern, Schulen, etc.) eine besondere Anforderung existiert. Eine unnötige Befassung der Verwaltung mit Querungen z.B. an existierenden Ampelanlagen (Würzburger Straße, Chemnitzer Straße) oder an gut einsehbaren Stellen wie ist mit uns nicht machbar.

Damit endete die Sitzung des Gremiums nach knapp 3 1/2 Stunden Beratung um ca. 21:00 Uhr

Sie erreichen Herr Lehmann unter https://www.thleh.de/de/